Während der Schwangerschaft begleite ich Sie gerne zusätzlich zur Vorsorge in der frauenärztlichen Praxis. Bei Fragen, Sorgen oder Beschwerden bin ich telefonisch, schriftlich oder zur Vereinbarung von Hausbesuchen für Sie erreichbar.
Ein erster Hausbesuch zum Kennenlernen ist ab der 12. SSW möglich, um anfängliche Fragen zu beantworten und das weitere Vorgehen zu planen. Mindestens ein weiteres Treffen in der zweiten Hälfte der Schwangerschaft ist wünschenswert, um konkrete Themen (Geburt, Stillen, Ablauf der Nachsorge) zu besprechen. Zusätzliche Termine können wir auf Wunsch auch kurzfristig vereinbaren.
Nachsorge
(Wochenbettbetreuung)
Nach der Geburt haben Sie ein Anrecht auf mindestens 8 bis 12 Wochen individuelle Betreuung durch eine Hebamme.
In den ersten 10 Tagen nach der Geburt kann ich Sie bei
Notwendigkeit täglich besuchen.
Weitere Besuche während der ersten Lebenswochen Ihres Kindes vereinbaren wir nach Bedarf.
Eine Verlängerung der Betreuung über 12 Wochen hinaus ist mit ärztlicher Verordnung möglich.
Unabhängig davon in welcher Klinik Ihr Kind geboren ist, ob Sie sich für eine ambulante Entbindung entschieden oder einige Tage mit Ihrem Kind im Krankenhaus verbracht haben – ich betreue Sie gerne!
Zur Wochenbettbetreuung gehört:
Beobachtung der Gebärmutter-Rückbildung
Kontrolle und Versorgung von evtl. Geburtsverletzungen
Unterstützung beim Stillen
Hilfe bei Stillproblemen
Beobachtung des Neugeborenen (Temperatur, Trinkverhalten, Gewichtsentwicklung, Neugeborenengelbsucht, usw.)
Säuglingspflege (z.B. Nabel, Haut, usw.)
Beratung bei Säuglingskoliken
Ernährungsberatung für Mutter und Kind
Beantwortung aller auftretenden Frage rund um die junge Familie.
Die Übernahme der Kosten für die Nachsorge ist eine Kassenleistung,
die ich direkt mit der Krankenkasse abrechne.